Datenschutzerklärung
Platzhalter – vor dem Livegang ersetzen. Rechtstexte am besten über einen Rechtstexte-Service (z.B. IT-Recht Kanzlei, Händlerbund, eRecht24) erstellen lassen, der sie bei Gesetzesänderungen aktualisiert.
Die Datenschutzerklärung muss mindestens folgende Punkte abdecken, die auf dieser Seite tatsächlich vorkommen:
- Verantwortlicher (Name, Anschrift, Kontakt)
- Hosting und Server-Logfiles (Anbieter, Speicherdauer)
- Google Fonts – werden aktuell von Google-Servern geladen. Empfehlung: lokal einbinden, dann entfällt dieser Punkt.
- Zahlungsabwicklung über Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.), inkl. Hinweis auf Datenübermittlung in Drittländer
- Anfrageformulare: Name, E-Mail, Beschreibung, hochgeladene Dateien – Zweck, Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), automatische Löschung der Dateien nach 30 Tagen
- E-Mail-Versand der Benachrichtigungen (Mail-Anbieter)
- Lokaler Speicher im Browser für den Warenkorb (kein Tracking, keine Cookies)
- Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei Aufsichtsbehörde)